© Foto: Ing.-Holzbau Schnoor

Ausschreibung und Planung
von Tragwerken mit Nagelplattenbindern

Normative Anforderungen schaffen Klarheit und geben Sicherheit

 

Architektur- und Ingenieurbüros tun sich mit der Planung und Ausschreibung von Tragwerken in Nagelplattenbinderbauweise leicht. Handelt es sich dabei doch um eine der wenigen Ausführungen, die sowohl durch nationale als auch durch europäische Normung weitreichend geregelt ist. Für die Planung, Herstellung und Montage gelten somit definierte Standards. 

Architekten, Planer und Ingenieure sollten die folgenden Normen und Regelungen sowie deren Anwendung und Umsetzung kennen:

EU-BauPVO


(Europäische Bauprodukteverordnung) Allgemeine Grundsätze bzgl. CE-Kennzeichnung von Produkten und der vorrangigen Geltung der harmonisierten europäischen Normen (z.B. EN 14250, EN 14545)

DIN EN 14250


Holzbauwerke- Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen

DIN 20000-4


Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 4: Vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen nach DIN EN 14250:2010-05

DIN 20000-6


Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 6: Stiftförmige und nicht stiftförmige Verbindungsmittel nach DIN EN 14592 und DIN EN 14545

Wichtig zu wissen

Nagelplattenbinder dürfen nur von Betrieben hergestellt werden, die zertifiziert sind und einer regelmäßigen Güteüberwachung unterliegen. Hierzu hat die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) ein eigenes System der Qualitäts- und Gütesicherung (RAL-GZ 601, Teil 1: Herstellung; Teil 2: Montage) entwickelt und installiert.

Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. ist vom RAL-Institut e.V. als sachkundige Stelle anerkannt; sie verleiht das RAL-Gütezeichen 601 für die Herstellung (Teil 1) und/oder die Montage (Teil 2) von Nagelplattenprodukten nach satzungsgemäßer Prüfung.

Auf diese besonders strengen Qualitätsanforderungen sollte in Ausschreibungen besonders Bezug genommen werden.

Eine umfangreiche Sammlung von Ausschreibungstexten für verschiedene Nagelplattenbinder-Anwendungen findet sich auf dem Portal „ausschreiben.de“ unter https://www.ausschreiben.de/katalog/mitek/position/21

In Nagelplattenbauweise errichtete Dachtragwerke sind die einzigen Konstruktionen, deren Robustheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Widerstandskraft, Standfestigkeit und statische Belastbarkeit des Dachstuhls lassen sich exakt belegen.

Schanzenstrasse 23
51063 Köln

T: 0800 7112 396

E: GIN(at)nagelplatten.de

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Kontakt

 

GIN

Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V.
Interessenverband Nagelplatten e.V.

E-Mail:  gin(at)nagelplatten.de
Telefon:   0800 7112 396
   

 

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