© Foto: Schnackenberg Holzbau

Güte und Qualität


Mit der Natur im Bunde
Jeder Binder soll aus kammergetrocknetem Nadelholz bestehen, dessen Restfeuchte weniger als 20 Prozent beträgt; das schreibt die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte allen Mitgliedsfirmen vor. Aus gutem Grund: Pilze brauchen Holzfeuchten über Fasersättigung, um zu wachsen; also mehr als 30 Prozent Holzfeuchte. Bei Nagelplattenkonstruktionen, die auf technisch getrocknetem Holz beruhen, ist ein Befall daher praktisch ausgeschlossen.

Nachhaltig von Anfang an
Die Herkunft des zu Nagelplattenbindern verarbeiteten Holzes wird bei vielen GIN-Mitgliedsfirmen überwacht. Unabhängige Institutionen stellen sicher, dass es aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Dafür bürgen zum Beispiel die bekannten Zertifizierungs-Siegel FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes).

Montage nach Maß
Nagelplattenbinder zeichnen sich durch hohe statische Belastbarkeit bei schlankem Holzquerschnitt und verhältnismäßig geringem Eigengewicht aus. Die präzise Montage an jeweils exakt vorausberechneten Anschlusspunkten sorgt dafür, dass Tragwerk, Verankerung und Aussteifung einen sicheren, auf Dauer hoch belastbaren Verbund bilden.

Mehr Sicherheit ab Werk
Jeder Binder sitzt, passt und hält auch bei sehr großen Spannweiten Schneedruck, Windlast und selbst starken Stürmen stand. Zum Aussteifen kommen je nach statischer Erfordernis zusätzliche Binder in Betracht, die parallel zu den Gebäudeaußenwänden in die Konstruktion eingefügt werden. Bekannt ist etwa das patentierte Qualitäts-Dach-Aussteifungs-System (QDAS), das vom weltgrößten Nagelplattenproduzenten MiTek Industries in Zusammenarbeit mit einem Binderhersteller und Mitgliedsunternehmen in der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte in Deutschland entwickelt wurde.

Qualität mit Brief und Siegel
Das RAL-Gütezeichen 601 ist ein echtes Qualitäts- und Vertrauenssiegel. Es wird vom GIN als sachkundiger Stelle für die Herstellung und/oder für die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen verliehen. GIN-Mitgliedsbetriebe, die es führen, haben sich besonders hohen Anforderungen unterworfen, deren Einhaltung sie im Rahmen von Fremdüberwachungen stets erneut nachweisen müssen. Abweichungen von Soll und Sein haben dadurch in der Praxis so gut wie keine Chance.

Kennzeichnung

Nagelplattenprodukte, die nachweislich den geltenden Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen, dürfen mit dem Gütezeichen RAL-GZ 601/1, Teil 1 (Herstellung) gekennzeichnet werden, sofern dem Antragsteller das Gütezeichen von der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. verliehen wurde.


„Mit Argusaugen!”

Gütesicherung im Tragwerksbau

Gütesicherung mit Sachverstand und Argusaugen steht im Tragwerksbau hoch im Kurs. An die besonders strengen Anforderungen der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. haben sich alle GIN-Mitgliedsbetriebe zu halten, die das ‚RAL-Gütezeichen 601 Nagelplattenprodukte‘ führen. Nach eingehender Prüfung kann es an qualifizierte Unternehmen sowohl für die Herstellung als auch für die Montage verliehen werden.

Um welche spezifischen Qualitätsmerkmale es dabei geht, erläutert Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor, Obmann des GIN-Marketingausschusses. Sein Credo: „Qualitätssicherung muss man leben!“ Er unterstreicht damit die Verantwortlichkeit jedes Unternehmers für gütesichernde Maßnahmen im eigenen Betrieb. „Jeder Geschäftsführer eines mittelständischen Holzbauunternehmens sollte sich dafür verantwortlich fühlen, was auf seinem Werksgelände bei der Binderherstellung sowie auf den belieferten Baustellen bei der Montage geschieht. Die Statik jedes Dachtragwerks muss stimmen! Damit die fachwerkartige Konstruktion, die in Form maßgenau vorgefertigter Binder verbaubereit geliefert wird, die vorgesehene Nutzungszeit des betreffenden Gebäudes überdauert, muss man sich daher auch um Details wie die Bauteilanschlüsse kümmern“, führt der qualitätsbewusste Holzbauunternehmer aus.

Damit in diesem sensiblen Bereich alles zueinander passt, hat die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte in enger Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI) praxisgerechte Anschlussdetails für die Montage weitgespannter Nagelplattenkonstruktionen erarbeitet; sie können auf der   Website des BVPI eingesehen werden.

 

Für sichere Dächer

Welchen Anforderungen gütegesicherte Nagelplattenbinderkonstruktionen nach GIN-Maßstäben grundsätzlich genügen müssen, beschreibt der Obmann im GIN-Marketingausschuss wie folgt: „Das Bauen mit dem Naturbaustoff Holz folgt eigenen Gesetzen. Das trifft selbstverständlich auch auf Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern zu. Zunächst muss ihre statische Bemessung den standortspezifischen Erfordernissen genügen; das bedeutet, dass das montierte Dachtragwerk Druck-, Schub- und Zugkräfte, die auf die montierte Konstruktion einwirken, auf die Umfassungswände ableiten können muss. Ebenso von Bedeutung: Fällt aus irgendeinem Grund ein Binder aus, wird seine Funktion von den jeweils nebenliegenden übernommen. Diese Eigenschaft, die nach GIN-Maßstäben güteüberwachte Nagelplattenbinder-Dachtragwerke auszeichnet, bezeichnen wir als robust.“, sagt Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor.

 

Qualität erkennen: Eurocode 5

Damit ein Tragwerk aus Nagelplattenbindern Jahre und Jahrzehnte wie vorgesehen funktioniert, es derweil Wind und Wetter zuverlässig widersteht und die Eindeckung sicher trägt, wird die komplette Fertigungskette vom Eurocode 5 erfasst. Danach sind vom Holzverbindungsmittel über das Holz alle verwendeten Einzelteile wie auch die Verarbeitungsprozesse im Werk zu zertifizieren; für fachwerkartige Konstruktionen ist dabei die Konformität für jedes einzelne Tragglied sowie für das Dachtragwerk als Ganzes nachzuweisen. „Gefordert wird im Interesse maximaler Sicherheit der Konformitätsnachweis bis ins Detail. Grundlage für die statische Bemessung bilden dabei die europäischen Produktnormen für Nagelplatten und Nagelplattenbinder EN 14545 und EN 14250. Zusätzlich sind die Anwendungsnormen DIN 2000-4 und -6 zu beachten.“, erläutert Schnoor.

 

Technische Güte-Kriterien

Letztlich hängt es vom verantwortungsbewussten Verhalten jedes Unternehmers ab, wie genau es seine Mitarbeiter im Arbeitsalltag mit der Erfüllung qualitätssichernder Anforderungen nehmen. Bei GIN-Mitgliedsunternehmen tragen dazu die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft bei, aus denen sich unter anderem folgende Qualitätsmerkmale güteüberwachter Nagelplattenkonstruktionen ergeben:

  • Bauholz für Nagelplattenbinder von GIN-Mitgliedsbetrieben ist nach der Tragfähigkeit sortiert und entspricht DIN EN 14081-1. Das Baumaterial weist mindestens die Festigkeitsklasse C24 nach EN 338 auf. Gleiches gilt für Vollholz mit Keilzinkenstoß nach DIN EN 15497.
  • Technische Trocknung des Holzes in GK0 und GK1 nach DIN 68800 ist für GIN-Mitglieder Pflicht. Die Holzfeuchte darf maximal 20 Prozent betragen, was chemischen Holzschutz überflüssig macht.
  • Im Bereich der Knotenpunkte ist die Dickentoleranz der zu verbindenden Holzteile auf 1 mm beschränkt. Die Plattenlagetoleranzen der Nagelplatten betragen maximal 5 mm.
  • Als Holzverbindungsmittel werden Nagelplatten eingesetzt, die DIN EN 14545 entsprechen. Zusätzlich ist für die Anwendung in Deutschland DIN 20000-6 zu beachten, oder die Nagelplatten müssen zusätzlich über eine Bauartgenehmigung bzw. - soweit noch gültig - über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen. Sie werden serienmäßig verzinkt; bedarfsweise stehen sie auch in Edelstahlausführung zur Verfügung.

 

Das RAL-Gütezeichen 601 Nagelplattenprodukte wird von der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. ausschließlich an GIN-Mitgliedsunternehmen verliehen, die sich der satzungsgemäßen Prüfung unterziehen.

Schanzenstrasse 23
51063 Köln

T: 0800 7112 396

E: GIN(at)nagelplatten.de

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Kontakt

 

GIN

Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V.
Interessenverband Nagelplatten e.V.

E-Mail:  gin(at)nagelplatten.de
Telefon:   0800 7112 396
   

 

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