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Baurechtliche Anforderungen & besondere Güte


Rechtssicherheit durch EU-Bauprodukteverordnung

Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), auch Verordnung (EU) Nr. 305/2011, harmonisiert die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Auf dieser Basis werden Leistungserklärungen mit Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts (z. B. DIN EN 14250 für das Bauprodukt Nagelplattenbinder) erstellt; sie bilden die Grundlage für die in Europa vorgeschriebene CE-Kennzeichnung.

Nationales Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten

Maßgeblich ist in Deutschland die Musterbauordnung (MBO), auf der 16 Landesbauordnungen (LBO) basieren. Dieser bauordnungsrechtliche Rahmen definiert die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen; darüber hinaus wird auch das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte und Bauarten festgelegt. Weitergehend konkretisiert werden die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, wie sie in den vorgenannten Bauordnungen definiert sind, durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).

Bauaufsichtliche Schutzziele

Die Verwendung von Bauprodukten unterliegt bauaufsichtlichen Schutzzielen, zu denen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Bewahrung von Leben, Gesundheit und natürlichen Lebensgrundlagen zählen. Bauprodukte dürfen daher nur verwendet werden, wenn die bauliche Anlage, in der sie zum Einsatz kommen, bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. ist vom RAL-Institut e.V. als sachkundige Stelle anerkannt; sie verleiht das RAL-Gütezeichen 601 Nagelplattenprodukte für die Herstellung von Nagelplattenbindern und/oder die Montage nach satzungsgemäßer Prüfung.

Schanzenstrasse 23
51063 Köln

T: 0800 7112 396

E: GIN(at)nagelplatten.de

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Kontakt

 

GIN

Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V.
Interessenverband Nagelplatten e.V.

E-Mail:  gin(at)nagelplatten.de
Telefon:   0800 7112 396
   

 

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