Baurechtliche Anforderungen & besondere Güte
Rechtssicherheit durch EU-Bauprodukteverordnung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), auch Verordnung (EU) Nr. 305/2011, harmonisiert die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Auf dieser Basis werden Leistungserklärungen mit Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts (z. B. DIN EN 14250 für das Bauprodukt Nagelplattenbinder) erstellt; sie bilden die Grundlage für die in Europa vorgeschriebene CE-Kennzeichnung.
Nationales Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten
Maßgeblich ist in Deutschland die Musterbauordnung (MBO), auf der 16 Landesbauordnungen (LBO) basieren. Dieser bauordnungsrechtliche Rahmen definiert die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen; darüber hinaus wird auch das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprodukte und Bauarten festgelegt. Weitergehend konkretisiert werden die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, wie sie in den vorgenannten Bauordnungen definiert sind, durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Bauaufsichtliche Schutzziele
Die Verwendung von Bauprodukten unterliegt bauaufsichtlichen Schutzzielen, zu denen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Bewahrung von Leben, Gesundheit und natürlichen Lebensgrundlagen zählen. Bauprodukte dürfen daher nur verwendet werden, wenn die bauliche Anlage, in der sie zum Einsatz kommen, bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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