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Im Schulterschluss für eine kluge Normung

Die Überarbeitung der Anwendungsnorm DIN 20000-4 zeigt, wie sinnvoll und zielführend die Arbeit in einem übergreifenden Gremium und im Schulterschluss mit Plattenherstellern, DIBt und Sachverständigen ist.

Normen schaffen die Voraussetzung dafür, Projekte technisch richtig, sicher und nicht teurer als erforderlich zu planen, zu bemessen und zu realisieren. Sie sind gut und sinnvoll, wenn sie eine klare, gut zu handhabende Grundlage schaffen und den betroffenen ausführenden Unternehmen ausreichend Freiheit lassen, um sich im Wettbewerb zu positionieren. „Wir wollen ein Umfeld schaffen, das Sicherheit gibt und den Preis im Auge behält. Diesem Ziel kommen wir Schritt für Schritt näher.“ so Konrad Meier, Obmann des Technischen Ausschusses Interessenverband Nagelplatten e.V. im GIN, Technischer Berater bei Wolf Systembau GmbH und engagiert in der AdHoc-Gruppe Nagelplattenkonstruktionen des Fachausschusses Holzbau beim DIN e.V..

Wissenstransfer und übergreifende Kooperation von Praxis, Forschung und Bauaufsicht

Normprojekte, die Nagelplattenbinder betreffen, werden in Deutschland im DIN e.V. im Fachbereich Holzbau in Untergremien entwickelt. Die AdHoc-Gruppe Nagelplattenkonstruktionen des Fachausschusses Holzbau beim DIN e.V. wurde gegründet, um ein in sich widerspruchsfreies und gut zu handhabendes Regelwerk für das sichere Bauen mit Nagelplattenbindern zu schaffen. Alle Beteiligten bringen ihre Schwerpunkte und Interessen ein. Sie entwickeln Lösungen, die Überschneidungen und Unklarheiten, die sich aus Überlappungen von Einzelnormen ergeben, verhindern können. Da Plattenhersteller, DIBt und Sachverständige in der Gruppe mitarbeiten, ist der Wissenstransfer gewährleistet.

Für den GIN sind Konrad Meier und Jochen Scherer, beide Mitglieder des Technischen Ausschusses, mit von der Partie. Durch die intensive Zusammenarbeit von Vertretern aus Forschung und Wissenschaft, Nagelplatten- und Leimholzindustrie, Planern, Prüfingenieuren, Bauaufsicht und Politik wurden bereits gute Fortschritte erzielt.

Ein praktisches Beispiel: Mehr Klarheit über die Holzfeuchte zum Zeitpunkt des Einpressens

„Aktuell sichtbares Beispiel dafür ist die Entwicklung, die die Anwendungsnorm DIN 20000-4 durch das Engagement der AdHoc-Gruppe nimmt. In dieser Norm wird die Anwendung vorgefertigter tragender Bauteile mit Nagelplattenverbindungen geregelt.“ so Jochen Scherer, Technischer Direktor, MiTek® Industries GmbH. Neben dieser Anwendungsnorm sind für die Herstellung und den Einsatz von Nagelplattenbindern weitere Normen relevant: Produktnormen, Bemessungsnormen und Testnormen. Überschneidungen und Unklarheiten, die sich aus Überlappungen von Einzelnormen ergeben, wurden hier für das wichtige Kriterium der Holzfeuchte zum Zeitpunkt des Einpressens der Nagelplatte ausgeräumt.

In den Holzelementen einer Dachkonstruktion ändert sich aufgrund schwankender Luftfeuchtigkeit und Temperatur die Holzfeuchte. Um eine dauerhaft zuverlässige Konstruktion errichten/bemessen zu können, ist die Holzfeuchte zum Zeitpunkt des Einpressens der Nagelplatte ein wichtiger Wert. Die Aussagen zur Holzfeuchte in der Produktnorm für die Nagelplatte EN 14250, der Bemessungsnorm EN 1995-1-1 und der Testnorm EN 1075 sorgten in Verbindung mit der aktuellen Anwendungsnorm DIN 20000-4 für Verwirrung. Beispielsweise nennt die Produktnorm für die Herstellung der Binder einen anderen Wert als die Testnorm für die Konditionierung der Prüfkörper. In der Bemessungsnorm wird hingegen kein spezifischer Wert genannt.

„Mit der Überarbeitung der DIN 20000-4 erhält die Bauwirtschaft nun ein geeignetes Mittel, die Holzfeuchte zum Zeitpunkt des Einpressens eindeutig beurteilen zu können.“ so Jochen Scherer über den erarbeiteten Konsens.  

  • Die maximale Holzfeuchte aller verwendeten Hölzer muss vor dem Einpressen der Nagelplatte bis auf 22 % gesenkt werden.

  • Der Unterschied zu der zu erwartenden Holzfeuchte im eingebauten Zustand sollte
    -6 % / +3 % betragen.

  • Man darf in der Leistungsbeschreibung gemäß der europäischen Produktnorm den Prozentsatz der Holzfeuchte angeben, muss es aber nicht – mehr als 22 % dürfen es bei keinem einzelnen Messwert sein.

 

Ein verlässlicher Wert der Holzfeuchte schafft eine verbindliche Grundlage für die Bemessung einer Konstruktion. Holz enthält immer Feuchtigkeit. Ein frisch geschlagener Baum ist nass und darf so nicht als Bauholz verwendet werden. Deshalb wird Holz, wenn es als Bauholz zum Einsatz kommt, getrocknet. Über die Lebensdauer jeder Holzkonstruktion stellt sich ein Gleichgewicht zwischen Holzfeuchtigkeit und Umgebungsklima ein. Dabei schwindet und quillt Holz durch die wechselnde Feuchte. Planer müssen dieses Schwinden und Quellen berücksichtigen. Mit der Überarbeitung der Anwendungsnorm wissen sie nun sicher, wovon sie ausgehen müssen, nämlich von maximal 22 % Holzfeuchte und -6 % / +3 % Feuchteunterscheid bis zur erwartenden Ausgleichsfeuchte.

Gleichzeitig gibt die Anwendungsnorm Binderherstellern die Chance, die Vorteile von besonders trockenen Konstruktionen deutlich zu machen. Gibt der Hersteller die Holzfeuchte in der Leistungsbeschreibung an, ist dieser Vorteil für Planern und Bauherren direkt erkennbar.

Immer lohnend: der Blick in die Leistungsbeschreibung der Hersteller

Wer als Anwender auf einen Qualitätsstandard oberhalb der Norm setzt, kann sich am RAL®-Gütezeichen des Verbandes GIN orientieren oder in der Leistungsbeschreibung der Hersteller auf den Hinweis achten, das KVH® (Konstruktionsvollholz) eingesetzt wird.  Das RAL-Gütezeichen 601 ist ein echtes Qualitäts- und Vertrauenssiegel. Es wird vom GIN als sachkundiger Stelle für die Herstellung und/oder für die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen verliehen.

  • Bei Nagelplattenprodukten, die mit dem Gütezeichen RAL GZ 601/1 Teil 1 für die Herstellung gekennzeichnet sind, darf die Holzfeuchte zum Zeitpunkt des Einpressens 20 % nicht übersteigen.

  • Binder aus  KVH® haben mit einer ausgewiesenen Holzfeuchte von 15 % +/-3 % einen geringeren Schwund, durch die gehobelte Oberfläche eine bessere Passgenauigkeit und eine höhere Formstabilität.

Die Überarbeitung der Anwendungsnorm DIN 20000-4 zeigt, wie sinnvoll und zielführend die Arbeit in einem übergreifenden Gremium und im Schulterschluss mit Plattenherstellern, DIBt und Sachverständigen ist. „Was hier für eine einzelnen Anwendungsnorm gelungen ist, ist uns Ansporn die grundsätzliche Abstimmung zwischen den Normen und Regelwerken voranzutreiben“, so Konrad Meier, Obmann des Technischen Ausschusses Interessenverband Nagelplatten e.V.

Gut aufeinander abgestimmt sind nationale und europäische Normen sowie Leistungserklärungen der Plattenhersteller und/ oder die allgemeinen Bauartgenehmigungen des DIBt eine gute Grundlage, um Projekte technisch richtig, sicher und nicht teurer als erforderlich zu planen, zu bemessen und zu realisieren. Damit das Ineinandergreifen gelingt, sollten in der Anwendungsnorm die Regeln festgeschrieben werden, die für jede Nagelplatte gelten – für heutige und zukünftige Nagelplatten jedes Herstellers. Eine aBG sollte dann mit dem Satz beginnen: „Von der Anwendungsnorm darf in folgenden Punkten abgewichen werden“. Diese Abweichungen sind dann Erleichterungen, die für einzelne, spezifische Nagelplattentypen gelten. Erleichterungen, die durch Versuche und Gutachten zu genau diesem Nagelplattentyp zu belegen sind. Auf dieser Basis kann dann beim DIBt eine allgemeine Bauartgenehmigung beantragt werden.

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