Um der drohenden, erheblichen Kostensteigerung durch die geänderte Einstufung der Gefahrentarife entgegenzuwirken, muss jedes betroffene Unternehmen einzeln klagen oder Widerspruch einlegen. Wir haben Sie als GIN-Mitglied per Eilmeldung am 19.10. informiert. Einige Mitgliedsunternehmen haben bereits an einer Onlineinformationsveranstaltung des BDF teilgenommen.
Jetzt informieren DHV und BDF über den weiteren Prozess. Folgen Sie dem unten stehenden Link. Es lohnt sich:
- Alle, die sich bereits für ein Klage- oder Widerspruchsverfahren entschieden haben, finden dort Hilfestellungen für die weiteren Schritte.
- Wer sich noch nicht informiert hat, findet aktuell und konkret alle relevanten Aspkete.
Nur gemeinsam können wir uns dieser Kostensteigerung entgegenstellen. Also jetzt klicken, informieren und aktiv werden:
Zum Hintergrund:
Am 1. August 2023 ist der neue Gefahrtarif durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt worden. Der neue Gefahrtarif sieht u.a. vor, dass alle bisher in der Tarifstelle 200 eingestuften 210 vorfertigenden Holzbaubetriebe (Gewerbezweig Holzfertigteilbau) ab 1.1.2024 in die Tarifstelle 110 „Zimmerarbeiten“ eingestuft werden. Die Gefahrklasse erhöht sich damit von heute 6,89 auf zukünftig 14,59.
Das kommt einer effektiven Beitragserhöhung um mehr als 100 % (Verdopplung!) gleich.
Ein Normenkontrollverfahren zu beschlossenen BG-Gefahrtarifen ist grundsätzlich nicht möglich. Daher muss jedes einzelne Unternehmen, dem im Oktober 2023 erwarteten Veranlagungsbescheid widersprechen und anschließend klagen, falls die BG Bau dem Widerspruch erwartungsgemäß nicht stattgibt.
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